Schicken Sie uns oder faxen Sie Ihre neueste Strom- oder Gasrechnung. Wir helfen Ihnen, anhand Ihrer Daten den für Sie geeigneten Anbieter und Tarif zu finden. So einfach und schnell können Sie Strom- und Gaskosten sparen!
- Schicken Sie uns oder faxen Sie uns Ihre letzte Strom- oder Gasrechnung mit Ihrer Telefonnummer per Fax oder Brief:
Fax: 0700 9960 9960 (12 ct/Min. aus dem dt. Festnetz; aus dem Mobilfunknetz können abweichende Gebühren entstehen)
Per Brief an: wer-ist-billiger.de, Postfach 10 02 52, 70827 Gerlingen
- Wir rufen Sie persönlich an und finden mit Ihnen gemeinsam den besten Anbieter und Tarif für Ihre Region und mit Ihrem Verbrauch.
- Nach Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis einer 14-tägigen Widerrufsfrist.
Diesen Tarifcheck-Service bieten wir kostenlos für Sie. Wenn Sie zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter.
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Hilfe beim Anbieterwechsel:
| Was muß ich beim Formular ausfüllen? Das Ausfüllen ist einfach. Neben Ihren persönlichen Daten und dem Strom- bzw. Gasverbrauch sollten Sie den Namen des örtlichen bzw. bisherigen Versorgers, die Zählernummer und die bisherige Kundennummer eintragen. Diese Informationen finden Sie auch auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters.
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Soll ich selber beim bisherigen Anbieter kündigen? Nein, brauchen Sie nicht. Mit dem Abschluß eines neuen Vertrages beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung Ihres bisherigen Lieferanten. |
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Was muß ich beim Umzug beachten? Mit dem ersten Stromverbrauch in Ihrer neuen Wohnung, haben Sie automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger geschlossen, den Sie jedoch kurzfristig wieder kündigen können. Sie sollten sich bei einem Umzug frühzeitig, d.h. ca. sechs bis acht Wochen vor Umzug um einen günstigen Stromversorger für Ihre neue Wohnung kümmern. |
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An wen kann ich mich bei technischen Fragen wenden? Für alle technischen Fragen wie z.B. zu Zähler und Strom- bzw. Gasanschluß bleibt Ihr örtlicher Versorger zuständig. |
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Muß ich bei einem Wechsel ein Strom- bzw. Gasausfall befürchten? Nein, aufgrund der gesetzlichen Versorgungspflicht können Sie sich auf die Strom- bzw.Gaslieferung verlassen. |
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Wem gehört der Stromzähler und fallen bei einem Anbieterwechsel separate Kosten für den Zähler an? Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger fallen nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige Zählergebühr/Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten, der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes verantwortlich. Er ist jetzt für Sie nicht mehr Stromlieferant, sondern nur noch Stromnetzbetreiber (ähnlich wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren). |
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