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Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen aus dem Bereich Strom. Klicken Sie bitte auf die Frage, um die Antwort zu sehen.
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► Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Finden Sie mit unserem Stromrechner den für Sie geeigneten Anbieter und Tarif, lassen Sie sich die entsprechenden Unterlagen zuschicken, füllen Sie den Auftrag vollständig aus und schicken Sie diesen unterschrieben zurück. Ihr neuer Stromversorger erledigt für Sie alle Wechselformalitäten. Die Umstellung ist für Sie kostenlos, ohne Risiko und dauert zwischen vier und acht Wochen. Wenn die kompletten Anmeldeunterlagen Anfang eines Monats zurück geschickt wurden, dann erfolgt die Umstellung erfahrungsgemäß zu Beginn des übernächsten Monats. |
► Was muß ich beim Wechsel des Stromanbieters beachten?
Sie zahlen nach Rechnungserhalt Ihren neuen Rechnungsbetrag an den neuen Stromversorger. Sonst ändert sich für Sie nichts. Zähler und Leitungen verbleiben im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Und der örtliche Versorger bleibt gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen (“Versorgungspflicht”).
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► Soll ich selber beim bisherigen Anbieter kündigen?
Nein, brauchen Sie nicht. Mit dem Abschluß eines neuen Vertrages beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung Ihres bisherigen Lieferanten. Wir empfehlen, dass Sie nur dann selbst kündigen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen wollen oder Ihr bestehender Vertrag beim bisherigen Versorger in wenigen Wochen ausläuft. Für diesen Fall vermerken Sie bitte deutlich auf dem Wechselauftrag, dass Sie den Vertrag beim bisherigen Versorger selber gekündigt haben. Sie beschleunigen so den Wechsel und vermeiden Ihrem neuen Anbieter unnötigen Aufwand.
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► Muß ich beim Wechsel einen Stromausfall befürchten?
Nein. Das Gesetz verpflichtet den lokalen Stromversorger dazu, alle Haushalte permanent zu versorgen, auch wenn der Versorger nicht mehr Vertragspartner ist. Er darf also den Strom nicht einfach abstellen, wenn ein Verbraucher kündigt. Tatsächlich kommt auch nach dem Anbieterwechsel der Strom weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Lieferant speist nur die von seinem Kunden benötigte Strommenge in das allgemeine Netz und der lokale Versorger erhält eine so genannte Durchleitungsgebühr für den Transport bis in den Haushalt.
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► Wie setzt sich der Strompreis zusammen bzw. welche Bestandteile sind in einem Stromtarif enthalten?
- Arbeitspreis:
Strompreis pro Kilowattstunde (Cent/kWh), d.h. verbrauchsabhängig - Stromsteuer (=Ökosteuer):
Steuer, die die Erzeugung umweltfreundlicher Energie mitfinanziert. Sie beträgt 2,05 Cent netto. - Konzessionsabgabe:
Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 dürfen je nach Einwohnerzahl die Landkreise und Gemeinden einen festgelegten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen: bis 25.000 Einwohner : 1,32 Cent pro Kilowattstunde bis 100.000 Einwohner : 1,59 Cent pro Kilowattstunde bis 500.000 Einwohner : 1,99 Cent pro Kilowattstunde über 500.000 Einwohner : 2,39 Cent pro Kilowattstunde - Leistungspreis:
Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung, ein fester Betrag in Euro/Jahr, bzw. bei Leistungsmessung ein Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchten Spitzenleistung (kW) aus dem Versorgungsnetz. Für Haushalte liegt er bei ca. 25 bis 35 Euro pro Jahr. - Verrechnungspreis:
Entgelt für die technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler, etc.) sowie für die Verrechnung, Höhe zum Teil abhängig von der Art des Zählers, liegt ungefähr zwischen 25 und 50 Euro pro Jahr. - Durchleitungsentgelt:
Kosten für die Benutzung des Leitungsnetzes, zu entrichten an das netzbetreibende Unternehmen - Mehrwertsteuer:
derzeit 19% (auf alle oben genannte Bestandteile)
In der Regel setzen sich also Arbeitspreis, Ökosteuer und Konzessionsabgabe zum kWh-Preis zusammen; Leistungspreis, Verrechnungspreis und Durchleitungsentgelt ergeben zusammen die “Grundgebühr”. Bei den von uns angegebenen Tarifen handelt es sich grundsätzlich um Inklusivpreise. |
► Meine Stromrechnung zeigt mir andere Kosten an als der wer-ist-billiger.de-Tarifrechner?
- Prüfen Sie, ob Sie eine aktuelle Rechnung vorliegen haben, da seit dem 01.01.2003 zusätzlich 2,05 Ct je Kilowattstunde Stromsteuer (Ökosteuer) zu zahlen sind, die der Rechner berücksichtigt.
- Prüfen Sie, ob bei Ihnen tatsächlich ein Drehstromzähler und kein Wechselstromzähler installiert ist.
- Prüfen Sie, ob Sie einen Sondertarif haben (Zweitarifzähler).
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► Was ist Ökostrom?
Ökostrom ist aus erneuerbaren (regenerativen) Ressourcen gewonnener Strom, z. B. aus Sonne, Wind und Wasser. Dieser Strom ist momentan aufgrund von Effizienznachteilen der Naturstromkraftwerke teurer als z.B. aus Atomkraftwerken, wird allerdings steuerlich gefördert; siehe auch „ Erneuerbare Energie “. |
► Welche Bedeutung hat der Stromzähler?
Der Stromzähler zeichnet den Verbrauch Ihres Stromes auf. Eine Auswechslung Ihres bisherigen Stromzählers durch einen neuen ist auch bei einem Anbieterwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Der Zähler bleibt im Eigentum des örtlichen Stromlieferanten und dieser ist auch verantwortlich für den Aufrechterhalt des Stromnetzes. Dafür zahlt der neue Anbieter eine Zählermiete an den örtlichen Versorger, die üblicherweise in der Grundgebühr enthalten ist.
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► Wem gehört der Stromzähler und fallen bei einem Anbieterwechsel separate Kosten für den Zähler an?
Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger fallen nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige Zählergebühr /Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten, der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes verantwortlich. Er ist jetzt für Sie nicht mehr Stromlieferant, sondern nur noch Stromnetzbetreiber (ähnlich wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren).
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► Welche Bedeutung hat ein Zweitarifzähler?
Ein Zweitarifzähler zeichnet den Stromverbrauch in zwei verschiedene Tarife auf: Den "Hochlastzeit"-Tarif (HT), der meistens zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gilt, und den günstigeren "Niedriglast"-Tarif (NT) für die übrige Zeit. Liegt ein entsprechender Vertrag mit Zweitarifzähler vor, so wird separat für Tag und Nacht mit verschiedenen Tarifen abgerechnet. Strom zum "Niedriglast"-Tarif wird wegen der hohen Durchleitungsgebühr regelmäßig nur vom örtlichen Versorger angeboten. Falls Sie zwei Zähler besitzen, die Tag- und Nachtstrom getrennt aufzeichnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Versorger, ob er Nachtstrom nur in Verbindung mit Tagstrom liefert, oder ob Sie für den Tagstromzähler einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen können.
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► Welche Bedeutung hat ein Zweitarifzähler?
Ein Zweitarifzähler zeichnet den Stromverbrauch in zwei verschiedene Tarife auf: Den "Hochlastzeit"-Tarif (HT), der meistens zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gilt, und den günstigeren "Niedriglast"-Tarif (NT) für die übrige Zeit. Liegt ein entsprechender Vertrag mit Zweitarifzähler vor, so wird separat für Tag und Nacht mit verschiedenen Tarifen abgerechnet. Strom zum "Niedriglast"-Tarif wird wegen der hohen Durchleitungsgebühr regelmäßig nur vom örtlichen Versorger angeboten. Falls Sie zwei Zähler besitzen, die Tag- und Nachtstrom getrennt aufzeichnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Versorger, ob er Nachtstrom nur in Verbindung mit Tagstrom liefert, oder ob Sie für den Tagstromzähler einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen können.
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► Kann ich den Versorger wechseln, falls ich Nachtstrom beziehe?
Falls Sie zwei Zähler besitzen, die Tag- und Nachtstrom getrennt aufzeichnen (Zweitarifzähler), können Sie prinzipiell für den Tagstromzähler einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen und mit dem Nachtstromzähler bei Ihrem örtlichen Versorger bleiben. Strom zum "Niedriglast"-Tarif wird aufgrund der hohen Durchleitungsgebühr nur vom örtlichen Versorger angeboten. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem örtlichen Versorger, ob diese Wechselmöglichkeit für Sie besteht, da einige nur Nachtstrom gemeinsam mit Tagstrom anbieten.
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► Warum finde ich meinen Stromversorger bzw. die Stadtwerke nicht in der Liste?
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► Kann ich als Mieter zu einem anderen Stromlieferanten wechseln?
Sofern Sie als Mieter über einen eigenen Zähler, d. h. einen separaten Vertrag mit einem Stromanbieter verfügen, können Sie problemlos wechseln.
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► Kann ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus eigenständig den Stromanbieter wechseln?
Sie können immer dann selbständig wechseln, wenn Sie einen eigenen Vertrag (separaten Zähler) mit dem Versorger haben. Eine Zustimmung aller Parteien ist dann nicht erforderlich. Anders ist es, wenn der Strom über einen Gemeinschaftszähler (Flurlicht, etc.) abgerechnet wird. Je nach Satzung kann die Eigentümergemeinschaft verantwortlich sein und dann ist eine Wechselentscheidung gemeinsam zu treffen.
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► Ich möchte ein Haus bauen und meinen Stromanbieter selber wählen. Wer liefert mir den Stromzähler?
Der örtliche Netzbetreiber liefert den Baustrom und den Baustromzähler. Dies wird in einem separaten Vertrag unabhängig vom Hausanschluss geregelt. Der Netzbetreiber legt auch den Hausanschluss plus Zähler. Möchten Sie einen anderen Anbieter als den lokalen Versorger/Netzbetreiber wählen, so sollten Sie 4 bis 8 Wochen vor dem Einzug den Vertrag mit dem neuen Versorger vereinbaren.
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► Was muß ich beim Umzug beachten?
Mit dem ersten Stromverbrauch in Ihrer neuen Wohnung, haben Sie automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger geschlossen, den Sie jedoch kurzfristig wieder kündigen können. Sie sollten sich bei einem Umzug frühzeitig, d.h. ca. vier bis acht Wochen vor Umzug um einen günstigen Stromversorger für Ihre neue Wohnung kümmern.
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► Was bedeutet Durchleitung?
Als Verbraucher beziehen Sie Ihren Strom in der Regel aus einem entfernten Kraftwerk. Der Strom muß vom Kraftwerk zum Verbraucher durch verschiedene Netze und Hochspannungsleitungen geführt werden. Die Betreiber dieser Netze verlangen vom Stromlieferanten eine Gebühr für die Netznutzung, die so genannte Durchleitungsgebühr.
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► Was passiert, wenn mein Stromlieferant insolvent wird?
In diesem Fall können Sie jederzeit mit einem neuen Vertrag zu Ihrem örtlichen Stromlieferanten zurückwechseln (gesetzliche Versorgungspflicht).
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► Ist der Strommarkt vollständig liberalisiert oder gibt es eine zuständige Regulierungsbehörde?
Seit dem 01.07.2004 ist ehemalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Postdienste (RegTP), heute Bundesnetzagentur, auch für den Strommarkt zuständig. Mit einer effektiven Marktregulierung ist allerdings erst allmählich zu rechnen. Sie können sich bei Problemen auch an die zuständigen Verbraucherzentralen wenden. |