► Warum soll ich den Gasanbieter wechseln und wie funktioniert das?
Mit einem Gasanbieterwechsel über „wer-ist-billiger.de“ können Sie bares Geld sparen. Der Wechsel des Gasversorgers erfolgt schnell, ohne Risiko und kostenlos: Fordern Sie einfach die Unterlagen unverbindlich an, füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken Sie es zurück. Ihr neuer Gasanbieter erledigt für Sie alle Wechselformalitäten. Da der örtliche Versorger gesetzlich zur Versorgung verpflichtet ist, müssen Sie keinen Gasausfall befürchten.
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► Wie abhängig ist Deutschland von Erdgasimporten?
Erdgas ist ein Naturrohstoff, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und deshalb zu über 80 Prozent auf entsprechende Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur der Erdgasbezugsquellen entscheidend. Über 75 % des deutschen Erdgasaufkommens stammen allerdings von nur drei Lieferanten: Russland rund 35 Prozent, Norwegen 24 Prozent, Niederlande 19 Prozent (2003).
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► Was ist die Ölpreisbindung?
Die Ölpreisbindung koppelt den Preis für Erdgas zeitverzögert und geglättet an den Preis für Heizöl. Die Ölpreisbindung ist Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge zwischen den ausländischen Lieferanten und deutschen Importeuren. In langlaufenden Verträgen, können keine konkreten Preise festgeschrieben werden, da sie sich flexibel an der jeweiligen Marktsituation orientieren müssen. Daher nutzen die Langfristverträge Preisklauseln, die sich an der wichtigsten Konkurrenzenergie im Markt, dem Erdöl, orientieren. Ein Wegfall der Ölpreisbindung, z.B. durch Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den Lieferanten (insbesondere Russland und Norwegen) ist derzeit nicht wahrscheinlich. Eine einseitige Abkopplung Deutschlands von den in Europa üblichen Konditionen ist nicht möglich und nicht unbedingt sinnvoll. Grundsätzlich wirkt die Ölpreisbindung in beide Richtungen. So sind die Gaspreise zwischen 1985 und 2002 um rund 3 Prozent gesunken.
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► Kann ich nach einem Vertragswechsel noch mal wechseln, wenn ich einen günstigeren Anbieter finde?
Grundsätzlich ja. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss den Vertrag widerrufen; ansonsten sind die genannten Kündigungsfristen zu beachten.
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► An wen kann ich mich bei technischen Fragen wenden?
Für alle technischen Fragen wie z.B. zu Zähler und Gasanschluß bleibt Ihr örtlicher Versorger zuständig.
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► Muß ich bei einem Wechsel ein Gasausfall befürchten?
Nein, aufgrund der gesetzlichen Versorgungspflicht können Sie sich auf die Gaslieferung verlassen.
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► Wie lange dauert die Gasumstellung?
Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Erfahrungsgemäß bekommen Sie das Gas vom neuen Anbieter ca. 4 bis 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
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► Was muß ich beim Umzug beachten?
Eine neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass zwei Wochen nach Umzug Kunden zum Monatsanfang den Versorger wechseln können. Die neue Kundennummer können Sie beim örtlichen Versorger erfragen. Damit können Sie den Wechsel unproblematisch in die Wege leiten.
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► Wo finde ich meinen Gaszähler?
 Im Einfamilienhaus befindet sich der Gaszähler üblicherweise im Eingangs- bzw. Flurbereich oder Keller. In Mehrfamilienhäusern kann Ihnen sicherlich der Hausmeister weiterhelfen. |
► Wo finde ich meine Zählernummer und brauche ich einen neuen Zähler?
Ihre Zählernummer steht auf Ihrer letzten Gasrechnung und auch auf dem Zähler. Sie behalten Ihren bisherigen Zähler.
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► Soll ich den Vertrag mit dem bisherigen Versorger selber kündigen?
Nein, brauchen Sie nicht. Dies übernimmt der neue Anbieter, sobald ihm Ihr unterzeichneter Wechselauftrag vorliegt.
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► Wie finde ich meinen Gasverbrauch bzw. wie kann ich ihn ermitteln?
Üblicherweise steht der Gasverbrauch auf der Rechnung. Ansonsten multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Heizwert (der Heizwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er liegt je nach Gasnetz bei ca. 10 kWh pro m3) und Sie bekommen die Kilowattstunden (kWh). Sollten Sie keine Werte zum bisherigen bzw. voraussichtlichen Gasverbrauch haben, können Sie Ihren Verbrauch näherungsweise schätzen
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► Was muß ich beim Formular ausfüllen?
Das Ausfüllen ist einfach. Neben Ihren persönlichen Daten und dem Gasverbrauch sollten Sie den Namen des örtlichen bzw. bisherigen Versorgers, die Zählernummer und die bisherige Kundennummer eintragen. Diese Informationen finden Sie auch auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters.
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► Was muß ich beim Wechsel des Gasversorgers beachten?
Sie erhalten Ihre nun günstigere Rechnung vom neuen Gasversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zähler und Leitungen gehören weiterhin dem örtlichen Netzbetreiber; dieser liest auch weiterhin die Zählerstände ab. Technisch merken Sie von dem Wechsel nichts.
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