Energiepass, Energieausweis

  Energiepass
 
Am 17. November 2006 wurde der Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Referentenentwurf.

Für Ihre Kunden bietet die BauMedia AG ein Full-Service-Angebot, das die kompletten Leistungen zum Thema Energieausweis beeinhaltet.

Wenn Sie ein Angebot wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  Wohngebäude
 
Ab dem 1. Januar 2008 ist für Wohngebäude, die vor 1966 erstellt wurden, bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten der Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Juli 2008 gilt dies für alle Wohngebäude.

Für Neubauten ist schon heute ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Wohnhaus
  alle übrigen Gebäude
 
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Regelung zu den Wohngebäuden auch für Nicht-Wohngebäude.

In öffentlichen Gebäuden, die über regelmäßigen Publikumsverkehr verfügen, ist der Energieausweis gut sichtbar auszuhängen.
  Kontakt
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